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Rechtliche Folgen der Körperverletzung von Polizeibeamten im Dienst: Ein umfassender Überblick

Warum ist es keine gute Idee einen Polizisten im Einsatz zu verletzen?

In letzter Zeit hört und liest man immer wieder, dass Polizisten im Einsatz von Verdächtigen angegriffen oder sogar verletzt werden. Aber was bedeutet das genau für den Angreifer?

Aber wann liegt eine Körperverletzung überhaupt vor?

Grundsätzlich begeht eine Körperverletzung gemäß § 83 StGB wer einen anderen am Körper verletzt oder an der Gesundheit schädigt und ist in diesem Fall, mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen. Ebenso ist zu bestrafen, wer einen anderen am Körper misshandelt und dadurch fahrlässig verletzt oder an der Gesundheit schädigt.

Wann liegt nunmehr eine schwere Körperverletzung vor?

Eine schwere Körperverletzung gemäß § 84 StGB liegt vor, wer einen anderen am Körper misshandelt und dadurch fahrlässig eine länger als vierundzwanzig Tage dauernde Gesundheitsschädigung oder Berufsunfähigkeit oder eine an sich schwere Verletzung oder Gesundheitsschädigung zufügt. Diesfalls ist der Täter mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

Was passiert, wenn man nunmehr einen Beamten im Dienst verletzt?

Der Gesetzeswortlaut besagt, wer hingegen eine Körperverletzung (§ 83 Abs. 1 oder Abs. 2) an einem Beamten, Zeugen oder Sachverständigen während oder wegen der Vollziehung seiner Aufgaben oder der Erfüllung seiner Pflichten begeht, ist ebenso mit einer Freiheitsstraße bis zu drei Jahren zu bestrafen.

Das bedeutet daher, dass im Falle einer, wenn auch nur leichten Körperverletzung eines Beamten in Vollziehung seiner Aufgaben, sprich im Dienst, immer von einer schweren Körperverletzung ausgegangen wird und somit auch die höhere Strafdrohung des § 84 StGB (bis zu drei Jahre Freiheitsstrafdrohung) zur Anwendung gelangt.

Anwendbare Rechtsvorschriften:


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