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Opfer werden im Strafverfahren zum Privatbeteiligten – ihre Rechte erklärt.

Wann wird ein Opfer zum Privatbeteiligten?

In meinem letzten Blog-Beitrag behandelte ich das Thema Opferrechte.
Ich habe ausführlich dargelegt, dass Opfer im österreichischen Recht zahlreiche Rechte haben, sich am Strafverfahren gegen einen mutmaßlichen Täter zu beteiligen. Unter anderem können Opfer Akteneinsicht nehmen oder sich vom Fortgang des Verfahrens informieren lassen.

Wie bereits ausführlich im Blog-Beitrag „Opferrechte“ im Strafverfahren ausgeführt, wurden die Opferrechte lange Zeit nicht gebührend vom Gesetzgeber ernstgenommen und verortete man die Opferrechte lange Zeit lieber im Zivilverfahren mit all den für das Opfer damit bedingenden Nachteilen, wie Beweislast und Kostenrisiko.

Mittlerweile werden die Opfer und deren Rechte, insbesondere deren berechtigten Forderungen nach Ersatz für den erlittenen Schaden auch im Strafverfahren gebührend vertreten.

Wo ist die Privatbeteiligung geregelt?

Geregelt ist die Privatbeteiligung im § 67 StPO. Demnach haben Opfer haben das Recht, den Ersatz des durch die Straftat erlittenen Schadens oder eine Entschädigung für die Beeinträchtigung ihrer strafrechtlich geschützten Rechtsgüter zu begehren.

Das Ausmaß des Schadens oder der Beeinträchtigung ist von Amts wegen festzustellen, soweit dies auf Grund der Ergebnisse des Strafverfahrens oder weiterer einfacher Erhebungen möglich ist. Wird für die Beurteilung einer Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung ein Sachverständiger bestellt, so ist ihm auch die Feststellung der Schmerzperioden aufzutragen.

Wie wird man zum Privatbeteiligten?

Ein Opfer, das sich dem Strafverfahren gegen einen Beschuldigten anschließt, wird zum Privatbeteiligten, wobei die Erklärung im Ermittlungsverfahren bei der Kriminalpolizei oder zuständigen Staatsanwaltschaft, im Falle der bereits erfolgten Anklage hingegen beim zuständigen Gericht abzugeben ist.

Die Erklärung, die längstens bis zum Schluss des Beweisverfahrens abgegeben werden muss, muss dabei auch die Ansprüche auf Schadenersatz oder der gewünschten Entschädigung ziffernmäßig enthalten. Ein Privatbeteiligtenanschluss kann jederzeit zurückgezogen werden.

Kann eine Erklärung auch abgelehnt (zurückgewiesen) werden?

Für den Fall, dass eine Erklärung offensichtlich unberechtigt, verspätet abgegeben wurde oder die Höhe des Schadenersatzes oder der Entschädigung nicht rechtzeitigt beziffert wurde, hat die Staatsanwaltschaft oder nach Einbringung der Anklage das Gericht die Erklärung zurückzuweisen.

Welche Rechte haben Privatbeteiligte?

Privatbeteiligte haben über die Rechte der Opfer (§ 66) hinaus das Recht,
  1. die Aufnahme von Beweisen nach § 55 StPO zu beantragen,
  2. die Anklage nach § 72 StPO aufrechtzuerhalten, wenn die Staatsanwaltschaft von ihr zurücktritt,
  3. Beschwerde gegen die gerichtliche Einstellung des Verfahrens nach § 87 StPO zu erheben,
  4. zur Hauptverhandlung geladen zu werden und Gelegenheit zu erhalten, nach dem Schlussantrag der Staatsanwaltschaft ihre Ansprüche auszuführen und zu begründen.
  5. Berufung wegen ihrer privatrechtlichen Ansprüche nach § 366 zu erheben.
    ACHTUNG: Diesfalls muss jedoch in der Hauptverhandlung ein Antrag gestellt werden.

Haben Privatbeteiligte das Recht auf Verfahrenshilfe?

Privatbeteiligten ist – soweit ihnen nicht juristische Prozessbegleitung zu gewähren ist (§ 66b StPO) – Verfahrenshilfe durch unentgeltliche Beigebung eines Rechtsanwalts zu bewilligen, soweit die Vertretung durch einen Rechtsanwalt im Interesse der Rechtspflege, vor allem im Interesse einer zweckentsprechenden Durchsetzung ihrer Ansprüche zur Vermeidung eines nachfolgenden Zivilverfahrens erforderlich ist, und sie außerstande sind, die Kosten ihrer anwaltlichen Vertretung ohne Beeinträchtigung des notwendigen Unterhalts zu bestreiten.

Als notwendiger Unterhalt ist derjenige anzusehen, den die Person für sich und ihre Familie, für deren Unterhalt sie zu sorgen hat, zu einer einfachen Lebensführung benötigt.

Falls Sie rechtliche Beratung zu diesem oder einem anderen Thema benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

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