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Die kontradiktorische Vernehmung: Schutz für schutzwürdige Opfer und Zeugen

Erfahren Sie, wie diese Vernehmungsmethode in der Praxis angewendet wird und welchen Schutz sie bietet.

Was ist eine kontradiktorische Vernehmung?

Im Falle eines besonders schutzwürdigen Opfers, zum Beispiel eines Vergewaltigungsopfers, oder eines Zeugen oder sonst im Interesse der Wahrheitsfindung ist auf Antrag der Staatsanwaltschaft oder von Amts wegen die Gelegenheit zur Beteiligung derart zu beschränken, dass die Beteiligten des Verfahrens und ihre Vertreter die Vernehmung unter Verwendung technischer Einrichtungen zur Wort- und Bildübertragung mitverfolgen und ihr Fragerecht ausüben können, ohne bei der Befragung anwesend zu sein.
Insbesondere bei besonderer Schutzwürdigkeit, man denkt dabei zum Beispiel an Minderjährige oder Kinder, kann ein Sachverständiger mit der Befragung beauftragt werden. Es ist jedenfalls dafür Sorge zu tragen, dass sich Opfer und Beschuldigte nicht begegnen.

Ein minderjähriger Zeuge, der durch die dem Beschuldigten zur Last gelegten Straftat in seiner Geschlechtssphäre verletzt worden sein könnte, hast das Gericht jedenfalls auf die im obigen Absatz beschriebene Art und Weise zu vernehmen.

Wie sieht eine kontradiktorische Vernehmung in der Praxis aus?

In der Praxis sieht diese Art der Vernehmung dergestalt aus, dass sich der Haft- und Rechtschutzrichter, das ist jener Richter der im Vorverfahren, also im Ermittlungsverfahren zuständig ist, gemeinsam mit dem Vertreter oder Vertreterin der Staatsanwalt und dem Beschuldigten und dessen Vertretung in einem vom Opfer oder Zeuge räumlich getrennten Bereich befinden und dabei von ihrem Fragenrecht Gebrauch machen können. Dabei können nur der Beschuldigte, dessen Vertretung und die Vertreter der Staatsanwaltschaft sowie das Gericht das Opfer/Zeugen via Videoübertragung sehen und hören, umgekehrt ist dies hingegen nicht möglich.

Wozu dient die kontradiktorische Vernehmung?

Hintergrund dieser Art von Vernehmung ist, dass dadurch gewährleistet werden soll, dass das Opfer möglichst schonend vernommen und dabei dem Beschuldigten nicht direkt ausgesetzt wird.
In der Regel erfolgt eine kontradiktorische Vernehmung im Vorverfahren und werden dabei alle Fragen, sowohl von Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft und Gericht gestellt und auf Video aufgezeichnet. Das Video mit der Vernehmung kann und wird in Folge im Rahmen der Hauptverhandlung vorgeführt und erspart dem Opfer die oftmals schmerzliche erneute Aussage vor dem Gericht. Auf diese Art und Weise ist gewährleistet, dass allen Beteiligten, also Gericht, Staatsanwaltschaft, Beschuldigten, Opfer und Privatbeteiligten und deren Vertretern die Möglichkeit haben, sich an der Vernehmung zu beteiligten und Fragen zu stellen.

Wann ist eine kontradiktorische Vernehmung zulässig?

Eine kontradiktorische Vernehmung sowie die Ton- und Bildaufnahme einer solchen Vernehmung des Beschuldigten oder eines Zeugen ist zulässig, wenn zu besorgen ist, dass die Vernehmung in einer Hauptverhandlung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht möglich sein werde.

Aufklärung des Zeugen durch das Gericht

Vor der Vernehmung hat das Gericht den Zeugen darüber zu informieren, dass das Protokoll in der Hauptverhandlung verlesen und Ton- oder Bildaufnahmen der Vernehmung vorgeführt werden können, auch wenn er im weiteren Verfahren die Aussage verweigern sollte.
Soweit ein Sachverständiger mit der Vernehmung beauftragt wurde, obliegt ihm diese Mitteilung an den Zeugen, wobei auf das Alter des Zeugen und dessen Zustand Rücksicht zu nehmen ist.

Anwendbare Rechtsvorschriften:


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