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Grundlagen und Folgen des Ladendiebstahls

Der Ladendiebstahl

Alle Jahre wieder, insbesondere in der Vorweihnachtszeit, passieren einige „Hoppalas“ die weitreichende strafrechtliche Folgen nach sich ziehen können. Gerade in der Vorweihnachtszeit lassen sich manche hinreißen, um ihren Lieben aufgrund fehlender finanzieller Kapazitäten doch noch ein Geschenk bereiten zu können, einen Ladendiebstahl zu begehen.

Aber was bedeutet ein Ladendiebstahl rechtlich?

In der Regel ist der Ladendiebstahl in seiner einfachen Form ein Diebstahl im Sinne des § 127 StGB. Einen Diebstahl begeht demnach, wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen mit dem Vorsatz wegnimmt, sich oder einen Dritten durch deren Zueignung unrechtmäßig zu bereichern. Das heißt, man muss den Gegenstand bewusst, ohne ihn bezahlen zu wollen, einstecken und behalten.

Was passiert, wenn man mehrere Diebstähle begeht?

Sollten mehrere Diebstähle in zeitlicher Abfolge begangen werden, könnte diesfalls auch die rechtliche Einordnung als gewerbsmäßiger Diebstahl zur Anwendung gelangen.

Wann liegt Gewerbsmäßigkeit vor?

Grundsätzlich kann gesagt werden, dass gewerbsmäßig eine Tat begangen wird, wenn man sie in der Absicht ausführt, sich durch ihre wiederkehrende Begehung längere Zeit hindurch ein nicht bloß geringfügiges fortlaufendes Einkommen zu verschaffen, und (1) unter Einsatz besonderer Fähigkeiten oder Mittel handelt, die eine wiederkehrende Begehung nahelegen, oder (2) zwei weitere solche Taten schon im Einzelnen geplant hat oder (3) bereits zwei solche Taten begangen hat oder einmal wegen einer solchen Tat verurteilt worden ist.

Mit anderen Worten bedeutet dies, dass man einerseits die Tatbegehung auf längere Zeit anlegen muss, also nicht nur als ein einmaliges Ereignis und überdies dazu notwendige Fähigkeiten (Stichwort: Taschendieb) oder Mittel einsetzt wie zum Beispiel Werkzeug. Darüber hinaus wird Gewerbsmäßigkeit auch angenommen, wenn man bereits zweimal solche Taten plante oder für zwei solcher Taten bereits verurteilt wurde.

Wie wird ein Ladendiebstahl bestraft?

Hier ist zu unterscheiden, ob es sich um einen einfachen oder um einen gewerbsmäßigen Diebstahl oder im Rahmen einer kriminellen Vereinigung handelt.

Während der einfache Diebstahl gemäß § 127 StGB mit einer Freiheitsstrafe bis zu 6 Monate oder einer Geldstrafe bis zu 360 Tagessätze bestraft wird, muss bei Vorliegen eines gewerbsmäßigen Diebstahls gemäß § 130 StGB mit einer Freiheitsstrafe mit bis zu 3 Jahren gerechnet werden, wobei im letzteren Fall noch weitere Deliktsqualifikationen vorliegen können, die in Folge sogar Freiheitsstrafen bis zu 10 Jahre nach sich ziehen.

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